Marvin Hoff
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Update 02.02.2024:
Leider haben wir bis jetzt keine Rückmeldung erhalten. Wir gehen nun davon aus, dass Sie einer Einigung nicht zustimmen. Somit werden wir den Sachverhalt in unserer gesamten Jägerschaft und unter den Hundeführern darlegen. Weitere Versicherungsabschlüsse aus unserer Umgebung sind daher auszuschließen. Weitere Schritte behalten wir uns zudem vor.
Sollten Sie nochmals dass Gespräch suchen wollen, können Sie mich kontaktieren.
Mit Bedauern habe ich die Ablehnung der Schadenregulierung "S10.001.412-1605-01 DJT Biene" zur Kenntnis genommen.
Ganz nachvollziehen kann ich diese Ablehnung allerdings weiterhin nicht. Zuerst einmal kann ich Ihre genannte Begriffsbestimmung eines Unfall in den von Ihnen aufgeführten Bedingungen nicht finden.
Weiter kann ich nicht nachvollziehen, wieso dieser Unfallbegriff nicht zutreffend sein sollte. Wenn ich Sie richtige verstehe müssen folgende Sachverhalte für einen Unfall vorliegen, welche in meiner Verständnis auch vorliegen:
Plötzlichkeit: Der Hund ist während der Drückjagd ohne Anweisung eingeschlieft. Derjenige der so etwas schon einmal miterlebt hat, weiß dass die Hunde direkt anfangen das Stück Raubwild im Bau zu bejagen und versuchen dieses herauszutreiben. Wie Sie dem Bericht entnehmen können wies der Hund starke Verletzungen (Lefzen, Nasenlöcher, Hals) auf, welche übrigens auch (laut Arztbericht) zum Tod geführt haben. Diese Verletzungen sind nicht erst nach einigen Stunden aufgetreten, sondern passieren sofort nach dem Einschliefen. Ich stelle mir vor, der Hund hätte ein Stück Schwarzwild gestellt und es längere Zeit gebunden, in den allermeisten Fällen vergeht, wie beim Einschliefen, einige Zeit bis der Hundeführer am Stück ist und den Hund dementsprechend unterstützen kann. Wenn der Hund daraufhin Schlag- oder Bissverletzungen hätte, hätte es über die Plötzlichkeit wohl keine zwei Meinungen gegeben. Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem Vorfall am Stück Schwarzwild und dem von Ihnen abgelehnten Schadenereignis.
von außen: Wie Sie dem Bericht entnehmen können, hatte der Hund starke äußere Verletzungen. Welcher er sich nicht selbst zugefügt hat, eine Vorerkrankung oder ein Ereignis von innen hat nicht auf den Hund eingewirkt.
unfreiwillig: Weder ich noch andere Jäger haben den Hund in den Bau geschickt. Der Hund wiederum ist lediglich seinem Jagdtrieb gefolgt. Ich nehme gern wieder das Beispiel mit dem o.g. Stück Schwarzwild. Ich denke solche Unfälle sind von Seiten des Hundeführers und des Hundes immer unfreiwillig.
auf den Körper: Wie ebenfalls schon beschrieben wies der Hund starke äußerliche Verletzungen durch das Stück Raubwild auf.
wirkendes Ereignis: Wie Sie dem Arztbericht entnehmen können führten die starken Verletzungen und die daraus entstehenden Blutungen dazu, dass die Atemwege des Hundes verstopften und es dadurch zum tragischen Tod kam. Jeder der weiß, wie Hunde auf der Drückjagd bzw. im Bau arbeiten weiß dass sich der Hund aus eigener Kraft (wenn möglich) aus dem Bau befreit hätte. Aufgrund der starken Verletzungen war es ihm nicht möglich aus eigener Kraft den Bau zu verlassen, weshalb auch dieser Sachverhalt für mich eindeutig zutreffend ist.
Ferner stellt sich mir folgende Frage:
Nach Ihrer Formulierung in der Schadenablehnung und nach Durchsicht der Versicherungsbedingungen wären die Tierarztkosten, im Falle das wir Biene lebend gerettet hätten, versichert gewesen. Wieso ist der Tod in diesem Fall nicht versichert, dies erklärt sich mir leider nicht.
Zudem begründen Sie in der letzen Ablehnung, dass die angeforderte veterinärmedizinische Obduktion nicht erfolgt wäre. Sehr wohl haben wir Ihnen aber Bilder des Tierarztes und auch den Bericht zugesandt.
Eine finanzielle Entschädigung wird uns Biene nicht zurückbringen, aber die Entschädigung wäre für uns ein kleines Trostpflaster.